Das IT-Recht (Recht der Informationstechnologie) beschreibt typische Rechtsbereiche mit Bezug zur Informationstechnik (Internet, Computer, Telekommunikation etc.). Der Begriff IT-Recht wurde von der Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) 2006 zur Einführung der Fachanwaltschaft Informationstechnologierecht geprägt.
Wie schon beim Internetrecht selbst handelt es sich um keinen eigenen Rechtsbereich im herkömmlichen Sinne, sondern um die Zusammenfassung typischer rechtlicher Fragestellungen mit Bezug zur Informationstechnologie.
Der Fachanwalt im IT-Recht ist somit auf diese typischerweise bei modernen Kommunikationsmedien auftretenden Rechtsfragen spezialisiert.
Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr ist Fachanwalt IT-Recht (Informationstechnologierecht) und berät und vertritt Sie in diesem Bereich.
Früher wurden Teilgebiete des IT-Rechts mit den Begriffen wie EDV-Recht, Onlinerecht, Internetrecht, Recht der neuen Medien etc. beschrieben.
Im IT-Recht (Informationstechnologierecht) beraten und vertreten wir Sie unter Anderem in folgenden Bereichen, z.B.:
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Oliver C. Storr