Anwaltskanzlei Dr. Storr in München
Willkommen auf der Kanzleihomepage der Anwaltskanzlei Dr. Storr in München. Sie suchen einen Rechtsanwalt in München?
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über die Anwaltskanzlei Dr. Storr informieren. Die Anwaltskanzlei Storr ist eine Spezialkanzlei mit den Schwerpunkten Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht (Internetrecht). Darüber hinaus beraten und vertreten wir auch in vielen weiteren Rechtsgebieten.
Anwaltskanzlei Storr
gegründet 1967
von Prof. Dr. Peter Storr
weitergeführt von
Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr
- Ihrem Rechtsanwalt in München -
Franz-Senn-Straße 9
81377 München
Tel.: 089/7192189
Kanzleiprofil der Anwaltskanzlei Storr in München
Die Anwaltskanzlei Storr wurde von Prof. Dr. Peter Storr im Jahre 1967, daher vor
Jahren, in München gegründet. Im Jahr 2004 trat Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr in die Kanzlei ein, der sie seit dem Jahr 2009 alleine weiterführt.
Kernkompetenz der Kanzlei Storr war und ist seit jeher das gesamte Sozialrecht (insbesondere Sozialversicherungsrecht) und das Arbeitsrecht. Die Kanzlei vertritt Unternehmen, Behörden und Privatpersonen.
Weitere Kompetenzen liegen im IT-Recht (Internetrecht), den gewerblichen Schutzrechten und im Erbrecht.
Da gerade bei Vertretungen im Sozialrecht Berührungen zu anderen Rechtsgebieten die Regel sind, bietet die Anwaltskanzlei Storr auch Beratung in vielen weiteren Rechtsgebieten an.
Einen Termin zur Rechtsberatung können Sie unter 089/7192189 bei Ihrem
Anwalt in München vereinbaren.
Neben der juristischen Beratung und gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung bietet die Anwaltskanzlei Storr die Durchführung von Fachvorträge und Gutachtenerstellung an.
Fachanwalt für Sozialrecht in München
RA Dr. Oliver C. Storr ist seit dem Jahre 2008
Fachanwalt für Sozialrecht. Für das Fachgebiet Sozialrecht sind zur Erlangung des Titels "Fachanwalt für Sozialrecht" besondere Kenntnisse nachzuweisen.
Neben Kenntnissen im allgemeinen Sozialrecht und dem besonderen Verfahrensrecht sind dies Kenntnisse in den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuches, daher dem Arbeitsförderungsrecht, der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Rentenversicherung und der Pflegeversicherung als Bereiche des Sozialversicherungsrechts.
Darüber hinaus sind Rechtskenntnisse im sozialen Entschädigungsrecht, dem Recht der Eingliederung Behinderter, dem Sozialhilferecht und dem SGB II notwendig.
Rechtsanwalt Dr. Storr promovierte im Rentenrecht und nahm Lehraufträge zum Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht an diversen Hochschulen wahr. Neben seiner Tätigkeit als Dozent für Fachvorträge zum Sozialrecht ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Sozialrecht.
Schwerpunkte im Sozialrecht sind neben dem Recht der Arbeitsförderung und dem Rentenrecht auch insbesondere die Fragen der Scheinselbständigkeit, der Sozialversicherungspflicht an sich und die Vertretung bei oder nach einer Betriebsprüfung durch die DRV.
Im Vorfeld unterstützt die Anwaltskanzlei Storr durch Beratung zum und Durchführung von Statusfeststellungsverfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt sind alle Fragen zum Künstersozialversicherungsgesetz. In keinem anderen Spezialgebiet kommt es so sehr zu rechtsgebietübergreifenden Rechtsfragen wie im Sozialrecht. So sind Fragen einer möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bereits bei Aushandlung eines Vergleichs im Arbeitsrecht zu berücksichtigen, im Bereich der Sozialhilfe und des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II sind regelmäßig Berührungspunkte zum Arbeitsrecht, Mietrecht und Erbrecht vorhanden.
Aus diesem Grunde bietet die Anwaltskanzlei Storr auch Beratung und Vertretung in vielen anderen Rechtsgebieten aber regelmäßig mit Bezug zu ihren Kernkompetenzen an.
Fachanwalt für IT-Recht in München
Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr ist seit 2008 auch Fachanwalt für IT-Recht (Recht der Informationstechnologie). Das Recht der Informationstechnologie umschreibt typischerweise in Bezug auf Kommunikationsmedien - allen voran dem Internet - entstehende Rechtsfragen, die ihrerseits aus unterschiedlichen Rechtsgebieten stammen. Allen voran bildet das Vertragsrecht der Informationstechnologien einen Schwerpunkt.
Der
Fachanwalt für IT-Recht gestaltet individuelle Verträge (beispielsweise Provider-Verträge, Projektverträge etc.), Nutzungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmungen.
Er besitzt Kenntnisse im Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, dem Domainrecht, dem Urheberrecht und im Datenschutzrecht aber auch dem Recht der öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien und dem Internet-Strafrecht.
Darüber hinaus bietet Rechtsanwalt Dr. Storr Rechtsberatung und rechtliche Interessenvertretung im Arbeitsrecht, Internetrecht, Medienrecht und Urheberrecht an.
Rechtsanwalt in München gesucht? Kommen Sie zur Anwaltskanzlei Storr in München.
Informieren Sie sich bei der Anwaltskanzlei Storr in München bei Ihrem Fachanwalt und Rechtsanwalt Dr. Oliver C. Storr. | www.storr.eu | 089/7192189, Franz-Senn-Straße 9, 81377 München.
Anwaltskanzlei Storr - Sponsoring & Weiteres
Die Anwaltskanzlei Storr legt Wert auf Sponsoring. Wir haben durch Sponsoring und Spenden bislang unterstützt den KKM-Ball Gaudeamus (Ball der Katholischen Korporationen Münchens), die Minis vom Handballverein ESV Laim und SV 1880 e.V in München Laim durch Ballpakete. Ferner den DAV - Alpenverein durch Spende zur Förderung des Neubaus der Höllentalangerhütte, die Stiftung Kindergesundheit durch Spende im Rahmen des Bayerischen Anwalt-Kicker-Turniers in München.
Außerdem stand die Anwaltskanzlei Storr im Rahmen der Bild-Ratgeber Aktion als Expertenteam Anrufern aus ganz Deutschland zur Verfügung. Bei der Aktion "Der größte Ratgeber aller Zeiten: Ihr Recht!" riefen bei dieser Aktion in Berlin über 30.000 Ratsuchende an, denen die Anwaltskanzlei Storr mit Rat und Tat zur Seite stand.
Das Handbuch für Unternehmen "Der Deutsche Wirtschaftsanwalt" hat die Anwaltskanzlei Storr in ihre auf 250 Anwaltskanzleien in Deutschland begrenzte Auswahl aufgenommen und empfohlen.
Weitere Kompetenzen im Arbeitsrecht und Urheberrecht
Neben denen durch Fachanwaltschaften ausgewiesenen Kernkompetenzen Im Sozialrecht und It-Recht ist die Anwaltskanzlei Storr Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht und It-Recht. Das Sozialrecht, aber auch das Urheberrecht haben Schnittstellen zum
Arbeitsrecht. Bei einer Kündigungsschutzklage sind regelmäßig die Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldanspruch oder auf die Rente mitzuberücksichtigen.
Andereseits gilt es im Rahmen des Urheberrechts zu beachten, wer Rechte an den Erfindungen und Werkstücken des Arbeitnehmers erlangt. Gerade in diesem Bereich kann - und sollte - dies vorab berücksichtigt werden und arbeitsvertraglich sauber ausgestaltet werden.
Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht
Die Anwaltskanzlei Dr. Storr berät und vertritt seit Gründung im Jahre 1967 erfolgreich im Arbeitsrecht. Neben dem großen Bereich der Kündigungsschutzklagen gilt es hier vorab seitens der Unternehmen durch entsprechende arbeitsrechtliche Vereinbarungen spätere Streitigkeiten zu vermindern.
Wir helfen und beraten außerdem bei der richtigen Beurteilungen und rechtssicheren Gestaltung von
Arbeitszeugnissen, bei der Beurteilung, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis vorliegt oder doch schon eine abhängige Beschäftigung - gerade in diesem Bereich gibt es umfangreiche arbeitsrechtliche und sozialgerichtliche Rechtsprechung, die zu beachten ist.
Die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens kann ihr Unternehmen von späteren Überraschung innerhalb der alle vier Jahre turnusmäßig durchgeführten Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung bewahren. Dabei sind bei späterer Feststellung der Sozialversicherungspflicht neben der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von Ca. 40% des Einkommens auch Säumniszuschläge und Zinsen zu berücksichtigen - ganz abgesehen von einer etwaigen strafrechtlichen Verantwortung.
Eine frühzeitige Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Ihr Rechtsanwalt im Urheberrecht
Fragen des Urheberrechts spielen insbesondere und zunehmend im Bereich des Internetrechts eine Rolle. Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht berät Sie rechtsanwalt Dr. Storr in allen Bereichen des Urheberrechts. Erst wer das Wesen und die Grenzen des Urheberrechts kennt kann sich rechtstreu verhalten.
Schnell kommt es zu einem unzulässigen Zitat auf der eigenen Homepage, der Verletzung von Bildrechten oder auch der Verletzung von Urheberrechten, die dem Arbeitnehmer im geschäftlichen Betrieb zustehen. Hier sollten möglichst vorzeitig (im Arbeitsvertrag) entsprechende Regelungen für im Rahmen des Arbeitsverhältnisses begründeten eigenen Schöpfungen durch den Arbeitnehmer getroffen werden.
Eine Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt.
Urheberrechtsverletzungen werden mit empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren geahndet.
Hier ist eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts gefordert.
Spätestens nach Erhalt einer Abmahnung sollte ein im Urheberrecht spezialisierter Anwalt konsultiert werden. Die in Abmahnungsschreiben genannten Fristen sind regelmäßig sehr kurz, können aber in der Regel unproblematisch verlängert werden. Abmahnungen insbeondere im Urheberrecht sind in Verruch gekommen.
Dabei ist es Intention des Gesetzgebers gerade durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Lassen Sie sich im Falle einer Abmahnung in jedem Fall anwaltschaftlich beraten, wie angemessen zu reagieren ist. Es gilt dann den drohenden Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuwehren, gegebenfalls eine Schutzschrift zu verfassen und auch vor Beginn eines Hauptsacheverfahrens eine Abschlusserklärung zur Vermeidung weiterer Kosten abzugeben.
Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Oliver C. Storr, München.