Rechtsanwalt München ZivilrechtWir beraten und vertreten im gesamten Zivilrecht. Das Zivilrecht ist im Gegensatz zum Öffentlichen Recht von der Gleichordnung der Parteien geprägt. Sämtliche Regelungsbereiche des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Zivilrecht. Wir beraten und vertreten in sämtlichen Bereichen des Zivilrechts. Beratung und Vertretung im allgemeinen ZivilrechtWir beraten und vertreten Sie im allgemeinen Zivilrecht, z.B.:
Schuldrecht und VertragsrechtSie haben einen Vertag abgeschlossen und der Gegner zahlt nicht? Sie haben die Anfertigung einer Sache bestellt und bezahlt, die Sache wird aber nicht geliefert oder ist mangelhaft? Egal ob Kaufvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Dienstvertrags, Miete oder Leasing - wir beraten Sie wie Sie zu Ihrer Sache oder Ihrem Geld kommen. Der Schuldner hat mangelhaft oder verspätet geleistet? Sie haben kein Interesse mehr an der Lieferung? Wir beraten Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und was zu veranlassen ist. SchadensrechtSie haben einen finanziellen Schaden erlitten. Egal ob aus Delikt, Gefährdungs- oder Garantiehaftung. Wir beraten und vertreten Sie hinsichtlich Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Ungerechtfertigte BereicherungEin anderer ist auf Ihre Kosten ungerechtfertigt bereichert. Wir setzen Ihre Ansprüche nach § 812f. BGB durch. SachenrechtDas Sachenrecht wird von den Begriffen Eigentum und Besitz beherrscht. Wir setzen Ihre Ansprüche als Eigentümer oder aus Besitz an einer Sache (z.B. als Mieter) durch. Während im Mobiliarrecht Eigentumsübergang durch Einigung und Übergabe erfolgt. geschieht dies im Immobiliarrecht durch Auflassung und Grundbucheintragung. Forderungseinzug und ZwangsvollstreckungWir ziehen Ihre Forderungen ein und erbringen Inkassodienste, beantragen Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide und/oder setzen Ihre Ansprüche klageweise durch. Zahlt der Schuldner nicht, vollstrecken wir. Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte STORR & STORR in München |
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