Rechtsanwalt München InternetrechtDas Internetrecht (oder auch Online-Recht) ist an und für sich kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern hat sich als Begriff all jener rechtlich zu würdigenden Sachverhalte, die einen Bezug zum Internet haben, entwickelt. Diese sind beispielsweise das Vertragsrecht inklusive AGB-Recht beim Vertragschluss im Internet, das Datenschutzrecht, Domainrecht, Jugendschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht aber auch das Strafrecht. Zum Teil wird auch das Telekommunikations- und Medienrecht darunter fallen. Obgleich es sich um ein Sammelsurium verschiedener Rechtsbereiche handelt, wird das Internetrecht als Teilgebiet des Medienrechts oder IT-Rechts (Recht der Informationstechnologie) eingeordnet. Beratung und Vertretung im InternetrechtIm Internetrecht beraten und vertreten wir Sie unter Anderem in folgenden Bereichen:
Typische Fragestellungen
Im Vertragsrecht sind typische Fragestellungen, mit dem sich ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung Internetrecht beschäftigt, die Gestaltung von Widerrufserklärungen, die Erstellung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), die Erfüllung vor- und nachvertraglicher Informationspflichten und selbstverständlich der Vertragschluss selbst.
Oftmals wird verlangt die Wirksamkeit eines Vertragsschlusses im Internet zu prüfen (beispielsweise bei den unzähligen Fällen von Abofallen im Internet). Haftung für Inhalte
In der Beratungspraxis kommt dem Bereich "Haftung für Inhalte" ein grosses Gewicht zu. Hierbei sind in besonderem Maße das Urheberrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Strafrecht berührt.
Neben der Forenhaftung ist ein weiterer Problemkreis die Linkhaftung sowie enstprechende haftungsausschließende Disclaimer bzw. die Frage deren Wirksamkeit. Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte STORR & STORR in München |
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