Tätigkeitsschwerpunkte
Das gesamte Sozialrecht,
das ist insbesondere
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Die Gesetzliche Sozialversicherung
Hierbei handelt es sich um Leistungsansprüche, die auf Grund eines
Versicherungs- verhältnisses entstehen, wie z. B. Krankenversicherung,
Rentenversicherung, Unfall- versicherung, Arbeitslosenversicherung und
Pflegeversicherung. Sie sind bedarfs- unabhängig und entstehen
bei Eintritt eines Versicherungsfalles.
- Die Versorgung
Bei der Versorgung handelt es sich um Ansprüche, die aus Sonderopfern wie Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst,
bei Impfschäden oder für Opfer einer Gewalttat entstehen. Auch Ansprüche hieraus sind
bedarfsunabhängig und entstehen bei Eintritt eines Versorgungsfalles.
- Die Fürsorge
Diese besteht vor allem aus Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Dieser
Bereich bildet das Auffangnetz im System der sozialen Sicherheit, wenn die beiden vorherigen Säulen nicht zum Tragen
kommen und sich jemand nicht selbst versorgen kann. Leistungen hieraus sind bedarfsabhängig.
Hinzu kommen ergänzende soziale Ausgleichs- und Vorsorgeleistungen wie Kindergeld, Erziehungsgeld, Bildungs- und Arbeitsförderung,
Jugendhilfe, Wohngeld u.Ä.
Erbrecht
Hier befasse ich mich mit allen Themengebieten, insbesondere auch Berliner Testament und Behindertentestament.
Öffentliches Recht
Besonderes Verfassungsrecht, Medienrecht, Baurecht und dem Recht der Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere
auch kirchlicher Einrichtungen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege.
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Terminvereinbarung
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Anwaltskanzlei Storr
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