Lateinische Fachbegriffe
Eine Auswahl lateinischer Rechtsbegriffe
- aliud
eine andere Sache (Falschlieferung)
- argumentum a maiori ad minus
Erst-Recht-Schluß Wenn dies schon gilt dann muss jenes erst recht gelten
- argumentum
e contrario Umkehrschluß.
- cessio
legis Forderungsübergang kraft Gesetzes
- commodum
der stellvertretende Ersatz, auch: Gebrauchsvorteil
- conditio
sine qua non notwendige Bedingung, bei deren Fehlen sich
auch der Kausalitätsverlauf ändern würde.
- culpa in contrahendo
Verschulden bei Vertragsschluß.
- culpa in eligendo
Auswahlverschulden
- de lege ferenda nach
künftigem Recht (zu erlassendem Gesetz)
- de lege lata nach
geltendem Recht
- diligentia quam in suis
Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
- dolo facit, qui petit, quod
statim redditurus est arglistig handelt, wer etwas
fordert, was sofort wieder zurückzugeben ist.
- do
ut des ich gebe, damit du gibst, beschreibt das Synallagma
- ex
nunc von nun ab; ab jetzt
- ex tunc von damals
an, rückwirkend
- falsa demonstratio non nocet
falsche Bezeichnung schadet nicht
- falsus procurator
Vertreter ohne Vertretungsmacht
- invitatio ad offerendum
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
- ipso iure kraft
Gesetz
- iudex non calculat
Der Richter rechnet nicht. Leider falsch übersetzter
Juristenwitz, nachdem Juristen nicht rechnen könnten.
Tatsächlich aber aus der Zeit, als der Richter (iudex)
Rechenoperationen nicht ausführen mußte. Hierfür hatte
er einen Bediensteten.
- ius cogens
zwingendes Recht
- ius dispositivum
nachgiebiges, abdingbares Recht
- lex posterior derogat legi
prior ein später erlassenes Gesetz geht dem
früheren vor
- lex specialis derogat legi
generali das spezielle Gesetz geht den allgemeinen vor
- minima
non curat praetor um Kleinigkeiten kümmert sich der
Richter nicht
- nasciturus
Leibesfrucht
- non liquet es ist
nicht klar
- pacta sunt servanda
Verträge sind einzuhalten
- prima facie erster
Anschein
- ratio legis Sinn des
Gesetzes
- rubrum das Rote;
Urteilskopf, der früher mit roter Schrift geschrieben wurde
- status
quo gegenwärtiger Rechtszustand
- venire
contra factum proprium widersprüchliches Verhalten
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